FAQ

Schreiben Sie uns Ihre allgemeinen Fragen – wir antworten öffentlich.


#1 Frage: Kann man das Alboin-Kastenfenster nachbauen?

Antwort: Nein, wesentliche Teile des Alboin-Kastenfensters sind im Rahmen eines Patentes bei Europäischem Patentamt rechtlich geschützt.

Weitere Infos: Das im Spetember 2023 erteilte Patent ist zusammen mit den Schutzansprüchen unter der Nr. EP3936694 durch das europäische Patentamt einsehbar.

Anmelder:

  Vonovia SE, Bochum

Erfinder:

  Robert Mantzke (Vonovia/Buwog)

  Ingolf Sucker (Privatperson)


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