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#1 Frage: Kann man das Alboin-Kastenfenster nachbauen?
Antwort: Nein, wesentliche Teile des Alboin-Kastenfensters sind im Rahmen eines Patentes bei Europäischem Patentamt rechtlich geschützt.
Weitere Infos: Das im Spetember 2023 erteilte Patent ist zusammen mit den Schutzansprüchen unter der Nr. EP3936694 durch das europäische Patentamt einsehbar.
Anmelder:
Vonovia SE, Bochum
Erfinder:
Robert Mantzke (Vonovia/Buwog)
Ingolf Sucker (Privatperson)