Anwendungsfall – Gewerbelärm
Gewerbliche Geräusche stellen insbesondere im innerstädtischen Bereich häufig eine Belastung für die Anwohner dar. Hier sind Liefervorgänge bzw. Fahrzeugbewegungen zur Nachtzeit ein häufiger Grund für Konflikte.
Als Beispiele seien exemplarisch genannt:
- Anlieferung eines innerstädtischen Nahversorgungsmarktes,
- Tankstellen (Waschanlagen, Liefervorgänge etc.)
- Handwerksbetriebe (morgendliche Ladegeräusche, Betriebsgeräusche)
- Clubs- und Diskotheken
Mit dem Alboin-Kastenfenster können Konflikte mit prinzipiell alle Nutzungen, welche der TA Lärm unterliegen gelöst werden. Die Anwendungsgrenzen der Kastenfenster können der Seite „Eigenschaften“ entnommen werden.
Anwendungsfall – Sportlärm
Die Umgebung von Sportplätzen, Stadien, Tennisfeldern, GoCart-Bahnen etc. sind häufig mit Geräuschimpulsen bzw. hohen Lärmpegeln belastet. Hier besteht die Möglichkeit diese Sportstätten hinsichtlich der Nutzungsdauer und bestimmter Uhrzeit nicht einzuschränken.
Mit dem Alboin-Kastenfenster können Konflikte mit prinzipiell alle Nutzungen, welche der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) unterliegen gelöst werden. Die Anwendungsgrenzen der Kastenfenster können der Seite „Eigenschaften“ entnommen werden.
Anwendungsfall – Freizeitlärm
Die Anwohnerschaft von Nutzungen, die in die nachfolgend genannten Kategorien fallen können mit dem Alboin-Kastenfenster wirksam vor den damit verbundenen Lärmemissionen geschützt werden. Der Vorteil liegt somit in der Bebaubarkeit angrenzender Grundstücke und der Nichteinschränkung dieser Nutzungen im Fall einer s.g. heranrückenden Wohnbebauung.
- Erlebnisbäder, auch soweit sie in Verbindung mit Hallenbädern als Außenanlage betrieben werden,
- Grundstücke, auf denen Volksfeste oder Konzerte stattfinden,
- Freilichtbühnen,
- Freizeitparks,
- Vergnügungsparks,
- Abenteuer-Spielplätze (Robinson-Spielplätze, Aktiv-Spielplätze),
- Sonderflächen für Freizeitaktivitäten, zum Beispiel Grillplätze,
- Badeplätze,
- Anlagen für Modellfahrzeuge, Wasserflächen für Schiffsmodelle,
- Zirkusse,
- Hundedressurplätze.
Bestimmte Bundesländer haben dahingehende Freizeitlärmrichtlinien erlassen.